Gültig für Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung
Die Perspectum Personaldienstleistungen GmbH verfügt über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG, ausgestellt am 14.06.2025 von der Bundesagentur für Arbeit Nürnberg. Diese kann dem Auftraggeber auf Wunsch vorgelegt werden.
Der Einsatz beginnt am ersten Tag der tatsächlichen Überlassung und endet automatisch mit dem letzten Einsatztag oder durch Kündigung. Eine Kündigung kann mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende erfolgen. Kündigungen des Entleihers müssen mindestens in Textform gegenüber der Perspectum Personaldienstleistungen GmbH erklärt werden.
Die überlassenen Mitarbeitenden stehen in einem Arbeitsverhältnis zur Perspectum Personaldienstleistungen GmbH. Während des Einsatzes unterliegen sie den fachlichen Weisungen des Entleihers. Schutzkleidung und notwendige Ausrüstung sind durch den Entleiher bereitzustellen.
Der Entleiher verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Vor Arbeitsbeginn erfolgt eine Unterweisung durch den Entleiher. Arbeitsunfälle sind umgehend der Perspectum Personaldienstleistungen GmbH zu melden.
Bei Nichterscheinen oder Abbruch des Einsatzes durch einen Mitarbeitenden bemüht sich Perspectum um schnellen Ersatz. Im Falle unzureichender Leistung kann innerhalb der ersten vier Stunden ein Austausch beantragt werden.
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse – auch über die Vertragslaufzeit hinaus für drei Jahre.
Der Entleiher bestätigt wöchentlich die vom Mitarbeitenden erbrachten Arbeitszeiten durch Unterschrift auf dem Zeitnachweisformular.
Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Grundlage der bestätigten Stunden. Zahlungen sind ausschließlich an die Perspectum Personaldienstleistungen GmbH zu leisten.
Die Perspectum Personaldienstleistungen GmbH haftet nicht für Schäden, die durch überlassene Mitarbeitende entstehen – es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Perspectum.
Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse wie Naturkatastrophen, Streiks oder behördlicher Anordnungen kann Perspectum den Vertrag anpassen oder aussetzen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Wird ein von Perspectum überlassener Mitarbeitender innerhalb von zwölf Monaten vom Entleiher oder einem verbundenen Unternehmen eingestellt, gilt dies als Vermittlung. Es wird eine Vermittlungsprovision erhoben, gestaffelt nach der Dauer des vorangegangenen Einsatzes. Nach zwölf Monaten entfällt die Vermittlungsgebühr.
Die Höhe der Provision richtet sich nach dem im Angebot von Perspectum kalkulierten Bruttojahresgehalt des überlassenen Mitarbeitenden. Bei Übernahmen innerhalb der ersten zwei Monate beträgt die Provision 30 %, ab dem dritten Monat 25 %, ab dem vierten 20 %, ab dem fünften 18 %, ab dem sechsten 15 %, ab dem neunten 12 %. Ab dem zwölften Monat ist die Übernahme kostenfrei.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt Kaiserslautern als Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
Änderungen gesetzlicher oder tariflicher Rahmenbedingungen berechtigen Perspectum zur Anpassung der Vertragskonditionen. Dies gilt insbesondere bei Tariflohnerhöhungen, Qualifikationswechsel oder unverschuldeter Kostensteigerung.
Der Entleiher kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Perspectum verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften. Die für die Vertragsdurchführung notwendigen Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und der Bestätigung durch Perspectum Personaldienstleistungen GmbH.